Gesetzliche Grundlage
Alle Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen und mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE oder D1, D1E, D, DE erforderlich ist, müssen ab 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab 10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation und eine Weiterbildung vorweisen.
Nachfolgend finden Sie einen Einblick in unser Programm zur Berufskraftfahrer Ausbildung und Berufskraftfahrer Weiterbildung nach dem BKrFQG. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen, um Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Qualifizierungsmaßnahme zu unterstützen. Sprechen Sie mit uns, damit wir uns beweisen können.
Zu unseren Programmen:

Um für den Arbeitsmarkt attraktiv zu sein, ist es wichtig über die notwendigen Qualifikationen oder Weiterbildungsmaßnahmen zu verfügen. Die DKA bietet in diesem Zusammenhang Seminare zur Berufskraftfahrer Weiterbildung an. Außerdem können Sie bei uns die Berufskraftfahrer Grundqualifikation nach BKrFQG erlangen. Als Weiterbildung bieten wir für qualifizierte Arbeitskräfte auch Seminare zur Ladungssicherung LKW an.