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Seminare und Ausbildungen
Standort: Saarwellingen

 

Saarwellingen - Ortsteil Schwarzenholz auf Anfrage  

Ausbildung zum/r Fahrlehrer/in Klasse BE - Grundlehrgang

Zulassungsvoraussetzungen (nach § 2 FahrlG)

Eignung und Zuverlässigkeit
Der/die Bewerber/in muss geistig, körperlich und fachlich geeignet sowie persönlich zuverlässig sein. Die geistige und körperliche Eignung kann durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Die persönliche Zuverlässigkeit wird anhand eines Führungszeugnisses überprüft, das bei der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Meldebehörde beantragt wird.
Die fachliche Eignung zum Fahrlehrer wird durch die erfolgreiche Absolvierung der verschiedenen Fahrlehrerprüfungen dargelegt.

Mindestalter
Für die Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Mindestalter von 22 Jahren vorgeschrieben. Mit der Ausbildung kann jedoch bereits vor Vollendung des 22. Lebensjahres begonnen werden.

Vorbildung
Der/die Bewerber/in muss mindestens einen Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nachweisen können.
Als gleichwertige Vorbildung können ebenfalls die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), die Fachhochschulreife, der Dienstgrad des Unteroffiziers bei der Bundeswehr, die mehrjährige Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf etc. anerkannt werden.

Führerscheine
Der Bewerber muss im Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen BE, A und CE sein. Sollte eine oder mehrere Fahrerlaubnisse fehlen, so können diese vor oder zu Beginn des Lehrganges in unserer Fahrschule erworben werden.

Fahrpraxis
Für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis BE muss der/die Bewerber/in nachweisen, dass er/sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B geführt hat. Die Fahrpraxis kann z.B. durch eine Bescheinigung der Kfz-Zulassungsstelle oder der KFZ-Haftpflichtversicherung, eines Arbeitszeugnisses oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Sollte dies nicht möglich sein, so kann der Nachweis auch durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erbracht werden.

 

Ausbildungsinhalte

Verkehrsverhalten: Fahrlehreranwärter erwerben Wissen über das Verkehrsverhalten unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenlehre; sie lernen, ihr eigenes Fahrverhalten und das Fahrverhalten der Fahrschüler zu beobachten; sie lernen, das richtige Fahrverhalten den Fahrschülern zu vermitteln. Sie lernen die psychologischen und sozialen Aspekte des Verkehrsverhaltens sowie die Grundzüge der Verkehrspsychologie kennen.   

 
Recht: Fahrlehreranwärter erwerben Kenntnisse des Rechtssystems, seiner Gliederung, Struktur und Funktion. Sie lernen die Wechselbeziehungen zwischen Grundrechten und Ansprüchen des einzelnen und den Gemeinschaftsinteressen kennen sowie den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und der Umwelt. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Rechtsverständnis und orientieren sich über die Einstellungen der Fahrschüler der unterschiedlichen Altersklassen. Fallbeispiele, induktive und deduktive Methoden kommen dabei zur Anwendung.  


Technik: Fahrlehreranwärter lernen Aufbau und Funktionsweise des Kraftfahrzeugs und seiner Teile kennen (Nutzung, Bedienung, Kontrolle, Pflege, Wartung). Bei der Auswahl und Gewichtung der Ausbildungsinhalte kommen der Sicherheit und dem Umweltschutz besondere Bedeutung zu; naturwissenschaftliche Erklärungen, z.B. zur Umwelttechnik und zur Fahrphysik sind notwendig. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Technikverständnis und lernen die Zusammenhänge zwischen Fahrzeugtechnik, Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu vermitteln.  

 
Umweltschutz: Fahrlehreranwärter lernen die Zusammenhänge zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz kennen. Sie werden mit den Möglichkeiten des Energiesparens beim Führen von Kraftfahrzeugen vertraut gemacht.  

 
Fahren: Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen; sie können ihr Fahrverhalten erklären.  

• Verkehrspädagogik (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 des Fahrlehrergesetzes): Fahrlehreranwärter lernen, theoretischen und praktischen Fahrunterricht in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen zu planen, zu gestalten und zu analysieren. Sie lernen die Grundlagen der Erwachsenenpädagogik und der Lernpsychologie kennen und entwickeln durch ihre Ausbildung ein persönliches Verständnis ihres pädagogischen Auftrags.

Erhalten Sie die Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer nach BKrFGQ und lernen Sie alles über Ladungssicherung am LKW

 

 

Saarwellingen ab 28.02.2012
» Rollierende modulare Ausbildung zum LKW-Fahrer (mit laufendem Einstieg)

Saarwellingen-Ortsteil Schwarzenholz auf Anfrage  
» Berufskraftfahrer Weiterbildung gemäß BKrFQG

Saarwellingen-Ortsteil Schwarzenholz ab 12.04.2012
» EU-Berufskraftfahrer Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)

Saarwellingen, Ortsteil Schwarzenholz ab 04.06.2012
» Ladungssicherung

Saarwellingen, Ortsteil Schwarzenholz ab 12.06.2012
» Gabelstapler - Fahrerlaubnis

Saarwellingen, Ortsteil Schwarzenholz ab 19.06.2012
» Gefahrgutfahrerschulung (ADR-Schein)

Saarwellingen, Ortsteil Schwarzenholz auf Anfrage  
» Fahrlehrerfortbildung (§ 33a FahrlG)

Saarwellingen, Ortsteil Schwarzenholz auf Anfrage  
» Fachmann/ frau für Kurier-, Express- und Serviceverkehr (IHK)

Saarwellingen, Ortsteil Schwarzenholz auf Anfrage  
» Lager- und Logistikhelfer/in IHK

Saarwellingen-Ortsteil Schwarzenholz auf Anfrage  
» Berufskraftfahrer/in mit IHK-Abschluss

Saarwellingen - Ortsteil Schwarzenholz auf Anfrage  
» Ausbildung zum/r Fahrlehrer/in Klasse BE - Grundlehrgang

 

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Finden Sie in unserer Terminübersicht die passende Schulung für Sie zur Berufskraftfahrer Ausbildung oder Berufskraftfahrer Weiterbildung. Weiterhin bieten wir Seminare zur Ladungssicherung LKW. Langjährige Erfahrung und Kompetenz machen uns zu dem richtigen Partner. Darüberhinaus können Sie bei uns die Berufskraftfahrer Grundqualifikation erlangen. Unsere Schulungen richten sich nach dem BKrFQG und werden stets von qualifizierten Ausbildern unterrichtet.

 

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