Voraussetzungen für Fahrer
Das Fahren von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz, oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderfahrzeuge“ (DGUV - Vorschrift 68) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern Personen beauftragen, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. 

Theoretische Ausbildungsinhalte

  • Wichtige Rechtsvorschriften
  • Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen und Verantwortung für betriebliche Sicherheit
  • Aufbau und Ausrüstung der Gabelstapler
  • Fahrmechanik und Fahrphysik
  • Betrieb von Gabelstaplern
  • Rationelles und sicheres Arbeiten
  • Symbole, Markierungen, Verbots- und Gebotszeichen sowie Verkehrsregeln im Umgang mit Gabelstaplern

Praktische Ausbildung

  • Unterweisung am Gabelstapler
  • Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsaufnahme
  • Außerbetrieb setzen des Gabelstaplers / Abstellung
  • Praktische Übungen zur Gewöhnung an den Gabelstapler - Fahren ohne Last
  • Praktische Übungen  für Gabelstapler nach  DGUV 308-001
  • Praktische Prüfungsvorbereitung

Termin:
auf Anfrage

Dauer der Ausbildung

  • 2 Tage für Theorie und Praxis