Voraussetzungen für Fahrer
Das Fahren von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz, oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderfahrzeuge“ (BGV D27) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern Personen beauftragen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Theoretische Ausbildungsinhalte
- Wichtige Rechtsvorschriften
- Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen und Verantwortung für betriebliche Sicherheit
- Aufbau und Ausrüstung der Gabelstapler
- Fahrmechanik und Fahrphysik
- Betrieb von Gabelstaplern
- Rationelles und sicheres Arbeiten
- Symbole, Markierungen, Verbots und Gebotszeichen sowie Verkehrsregeln im Umgang mit Gabelstaplern
Praktische Ausbildung
- Unterweisung am Gabelstapler
- Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsaufnahme
- Außerbetriebsetzen des Gabelstaplers / Abstellung
- Praktische Übungen zur Gewöhnung an den Gabelstapler - Fahren ohne Last
- Praktische Übungen für Gabelstapler nach BGG 925
- Praktische Prüfungsvorbereitung
Dauer der Ausbildung
- 5 Tage – Intensivseminar mit 4-tägigem Fahrtraining
- 2 Tage - Standardseminar