EU-Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr!
Gesetzliche Grundlage:
Alle Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen und mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE oder D1, D1E, D, DE erforderlich ist, müssen ab 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. ab 10.09.2009 (C-Klassen) eine Grundqualifikation und eine Weiterbildung vorweisen.
EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung (BKrFQG)
Zertifikatslehrgang ohne Prüfung
Lehrgangsinhalte Bus (KOM) - 5 Module:
- Wirtschaftliche Fahrweise
- Markt und Image
- Sicherheit für Fahrgast, Fahrer und Gepäck
- Sozialvorschriften und Kontrollgeräte
- Stress mindern, Notfälle meistern
Lehrgangsinhalte LKW - 5 Module:
- Wirtschaftliche Fahrweise
- Sozialvorschriften und Kontrollgeräte
- Fahrzeugtechnik und Fahrsicherheit
- Markt und Image
- Ladungssicherung
Termin:
auf Anfrage
Dauer:
35 Zeitstunden alle fünf Jahre (5 Module à 7 Zeitstunden)
Diese Weiterbildung muss gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) alle 5 Jahre in einer anerkannten Bildungsstätte wiederholt werden.
Die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ erfolgt durch Vorlage eines entsprechenden Teilnehmerzertifikates bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle.