Voraussetzungen für Fahrer
Das Fahren von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz, oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderfahrzeuge“ (DGUV - Vorschrift 68) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern Personen beauftragen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Theoretische Ausbildungsinhalte
- Wichtige Rechtsvorschriften
- Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen und Verantwortung für betriebliche Sicherheit
- Aufbau und Ausrüstung der Gabelstapler
- Fahrmechanik und Fahrphysik
- Betrieb von Gabelstaplern
- Rationelles und sicheres Arbeiten
- Symbole, Markierungen, Verbots- und Gebotszeichen sowie Verkehrsregeln im Umgang mit Gabelstaplern
Praktische Ausbildung
- Unterweisung am Gabelstapler
- Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsaufnahme
- Außerbetrieb setzen des Gabelstaplers / Abstellung
- Praktische Übungen zur Gewöhnung an den Gabelstapler - Fahren ohne Last
- Praktische Übungen für Gabelstapler nach DGUV 308-001
- Praktische Prüfungsvorbereitung
Termin:
auf Anfrage
Dauer der Ausbildung
- 2 Tage für Theorie und Praxis