EU-Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr!
Gesetzliche Grundlage:
Alle Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen und mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE oder D1, D1E, D, DE erforderlich ist, müssen ab 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab 10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation und eine Weiterbildung vorweisen.
EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung (BKrFQG)
Lehrgangsinhalte Bus (KOM) - 5 Module:
- Eco-Training
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Fahrgastsicherheit und Gesundheit
- Markt und Image
- Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
Lehrgangsinhalte LKW - 5 Module:
- Eco-Training
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Ladungssicherung
- (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
- Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Dauer:
35 Zeitstunden alle fünf Jahre